Allgemeine Geschäftsbedingungen der Loyal Umzug & Räumung e.U. (betrieben unter: Ideal Umzug) für Umzugs-, Transport- und Montageleistungen. Stand: April 2026.
Hinweis
Diese AGB wurden nach österreichischem Recht erstellt und dienen als allgemeine Grundlage. Individuelle Vereinbarungen im schriftlichen Angebot gehen diesen AGB vor. Für verbindliche Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen österreichischen Rechtsanwalt.
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungsverträge zwischen der Loyal Umzug & Räumung e.U. (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über Umzugs-, Transport-, Montage- und Verpackungsleistungen.
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.3 Individuelle Vereinbarungen (z.B. im schriftlichen Angebot oder Auftragsbestätigung) gehen diesen AGB stets vor.
2.1 Anfragen des Auftraggebers stellen kein verbindliches Angebot dar. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
2.2 Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers (per E-Mail oder Post) oder durch tatsächliche Erbringung der Leistung.
2.3 Kostenvoranschläge und Angebote basieren auf den Angaben des Auftraggebers. Bei wesentlichen Abweichungen vom tatsächlichen Auftragsumfang behält sich der Auftragnehmer eine Preisanpassung vor.
2.4 Angebote bleiben 14 Tage ab Ausstellungsdatum gültig, sofern nichts anderes angegeben ist.
3.1 Alle Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer (20 % MwSt.), sofern nicht ausdrücklich als Bruttopreise ausgewiesen.
3.2 Bei Stundenabrechnung gilt eine Mindestbuchungsdauer von 2 Stunden. Danach wird im 15-Minuten-Takt abgerechnet.
3.3 Stundensätze:
3.4 Kilometerpauschale: € 0,90 / km (netto) außerhalb Wiens, ab Betriebsstandort (Hin- und Rückfahrt).
3.5 Nebenkosten (Stockwerkzuschlag, Schwerlastzulage, Halteverbotszone, Entsorgung) werden vorab im Angebot ausgewiesen.
3.6 Rechnungen sind bei Leistungserbringung oder innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar, sofern keine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde.
3.7 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9,2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. (§ 456 UGB) berechnet. Mahnspesen werden gemäß § 1333 ABGB in Rechnung gestellt.
4.1 Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
4.2 Vereinbarte Termine sind Richtwerte. Der Auftragnehmer bemüht sich, diese einzuhalten, haftet jedoch nicht für Verzögerungen, die durch Umstände außerhalb seines Einflussbereichs entstehen (Stau, höhere Gewalt, Witterung).
4.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, zum vereinbarten Termin zugegen zu sein oder eine bevollmächtigte Person zu benennen. Bei nicht verschuldetem Warteaufwand von mehr als 30 Minuten können Wartezeiten nach dem vereinbarten Stundensatz verrechnet werden.
4.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen (Zugänglichkeit, Parkplatzsituation, Aufzugverfügbarkeit, Sondergüter) vorab vollständig mitzuteilen.
4.5 Nicht angemeldete Mehrleistungen (zusätzliche Möbel, zusätzliche Stockwerke, unzugängliche Wege) können nach dem Stundensatz zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
5.1 Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass zum vereinbarten Termin freier Zugang zu den betreffenden Räumlichkeiten besteht und das Umzugsgut transportbereit ist.
5.2 Umzugskartons sind vollständig und sachgerecht zu befüllen (max. Tragfähigkeit beachten). Fragile Gegenstände sind entsprechend zu kennzeichnen.
5.3 Der Auftraggeber hat darauf hinzuweisen, wenn Gegenstände besonders wertvoll, fragil oder für den Transport gefährlich (z.B. Gefahrenstoffe, Munition) sind.
5.4 Pflanzen, Tiere, Bargeld, Wertpapiere, Schmuck, Dokumente und andere Wertsachen sind vom Auftraggeber selbst zu transportieren und nicht Teil des Umzugsauftrags.
5.5 Der Auftraggeber hat eigenverantwortlich für erforderliche Parkgenehmigungen und Halteverbotszonen zu sorgen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
6.1 Der Auftragnehmer haftet für Schäden am Umzugsgut, die durch nachweisbar schuldhafte Handlungen oder Unterlassungen seiner Mitarbeiter entstehen, nach den Bestimmungen des österreichischen CMR-Übereinkommens bzw. ABGB.
6.2 Alle Transporte sind durch eine Transportversicherung des Auftragnehmers abgesichert. Der Versicherungsschutz umfasst Transportschäden bis zur vereinbarten Deckungssumme.
6.3 Von der Haftung ausgenommen sind insbesondere:
6.4 Schäden sind dem Auftragnehmer unmittelbar bei Übergabe schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind innerhalb von 3 Tagen nach Übergabe zu melden. Nach Ablauf dieser Frist sind Ansprüche ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
6.5 Die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige mittelbare Schäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
7.1 Stornierungen durch den Auftraggeber sind schriftlich (per E-Mail) zu erklären. Folgende Stornierungsgebühren gelten:
| Stornierung | Gebühr |
|---|---|
| Mehr als 7 Tage vor dem Termin | Kostenlos |
| 3–7 Tage vor dem Termin | 25 % des vereinbarten Nettopreises |
| 24–72 Stunden vor dem Termin | 50 % des vereinbarten Nettopreises |
| Weniger als 24 Stunden / am Tag selbst | 75 % des vereinbarten Nettopreises |
7.2 Terminverschiebungen (mind. 72 Stunden vorher) sind kostenfrei, sofern ein Alternativtermin innerhalb von 30 Tagen vereinbart wird und die Kapazitäten es erlauben.
7.3 Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, einen Auftrag zu stornieren, wenn unzumutbare oder unzulässige Umstände vorliegen (z.B. Gefahr für Mitarbeiter, Nichterfüllung von Zahlungsverpflichtungen).
8.1 Vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellte Leihkartons und Hilfsmittel sind nach dem Umzug unbeschädigt und sauber zurückzugeben. Beschädigte oder verschmutzte Leihkartons werden zum Kaufpreis in Rechnung gestellt.
8.2 Leihkartons dürfen nur mit transparentem Klebeband verschlossen werden. Kartons mit Permanentmarker- oder farbiger Klebebandmarkierung werden nicht zurückgenommen.
8.3 Verbrauchsmaterial (Stretchfolie, Seidenpapier, Klebeband) wird verrechnet und nicht zurückgenommen.
9.1 Auf alle Verträge findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
9.2 Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen, die auf Grundlage dieser AGB geschlossen wurden, wird – soweit gesetzlich zulässig – der Gerichtsstand Wien vereinbart.
9.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst nahekommt.
10.1 Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des jeweiligen Vertrags bedürfen der Schriftform.
10.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern. Die jeweils aktuelle Fassung ist unter ideal-umzug.at/agb abrufbar.
10.3 Diese AGB wurden nach österreichischem Recht erstellt. Stand: 04/2026.